Eigentümergemeinschaft: Beschluss über einheitliche Rauchwarnmelder zulässig
Beschließen die Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern für das gesamte Gebäude an eine Fachfirma zu übertragen, gilt der Beschluss für alle Eigentümer, unabhängig davon, ob diese bereits eigene Rauchmelder installiert haben. Das hat der BGH in einem Urteil vom 17.12.18 entschieden.
Eigentümer können Einbau, Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern für alle Wohnungen beschließen
Laut dem Urteil können Wohnungseigentümer sowohl den Einbau von Rauchwarnmeldern in alle Wohnungen, als auch deren einheitliche Wartung und Kontrolle durch eine Fachfirma beschließen.
Sicherheit wichtiger als finanzielle Mehrbelastung
Sicherheitsgründe, die rationellere Dokumentation und Kontrolle der Einrichtungen sowie die Minimierung versicherungstechnischer Risiken überwiegen, nach Auffassung der Richter, die finanzielle Mehrbelastung für Eigentümer, die ihre Wohnungen bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet haben.
Weitere Informationen zum Urteil finden Sie auf der Seite des Bundesgerichtshofes.
Auch Mieter müssen Installation dulden
Eine ähnliche Entscheidung war bereits 2015 im Hinblick auf Mieter getroffen worden. Auch sie müssen die Installation von Rauchmeldern dulden, auch wenn sie bereits selbst Rauchwarnmelder installiert haben.
Hier argumentierte der BGH 2015, dass durch die Modernisierungsmaßnahme nicht nur die Sicherheit verbessert, sondern darüber hinaus eine nachhaltige bzw. dauerhafte Verbesserung des Gebrauchswerts bzw. der allgemeinen Wohnverhältnisse erreicht wird. Die Mieter hätten die Modernisierungsmaßnahme daher zu dulden.
Weitere Informationen finden Sie auch hier auf der Seite des BGH.